WAS IST BEI GRÜNDUNG RECHTLICH UND STEUERLICH ZU BEACHTEN UND WORAUF KOMMT ES BEI VERTRÄGEN AN? UND WIE BEREITEST DU DEINE FINANZIERUNGSRUNDE VOR?
Gründer:innen und Start-ups brauchen von Anfang an rechtliche und steuerliche Expertise und entsprechendes Spezialwissen, um fehlerfrei wachsen zu können. Dazu kommen strategische Themen aus Business und Finance.
Im Founders Mentoring poolen wir die Themen die Alle betreffen, damit es für den Einzelnen günstiger wird und widmen uns im 1:1 Teil den individuellen Cases. Damit schaffen wir eine Neue Form der Rechtsberatung.
ALLES WAS DU WISSEN MUSST!
1:1 Coaching & Beratung, Strategy Workshop, LifeCalls, Gruppenmeetings, Netzwerk-Events und vieles mehr! Themen sind insbesondere:
Spare bis zu 10.000 € für Rechts- oder Steuerberatung.
Spare bis zu 30.000 €, indem du die häufigsten Fehler vermeidest.
durch richtiges Vorgehen und Setup bei Finanzierung / Verkauf
als Betriebsausgaben, vom Stammkapital oder Förderprogramme.
Schreibe uns eine kurze Bewerbung über dein Unternehmen, oder richte dir einen Zugang ein und starte vorab mit den Venture Classroom, dem Online-Videokurs für Gründer. Dieser bereitet dich ideal auf das Founders Mentoring vor und Kosten werden angerechnet.
Suche nach den Themen, die dich interessieren und erhalte kompetentes Know-how, Anwendungsbeispiele und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung. Im Founders Mentoring erhältst du zusätzlich individuelle Betreuung.
Daniel Donhauser ist Rechtsanwalt für Handels- & Gesellschaft, Steuerrecht und Arbeitsrecht mit Schwerpunkt auf die Bereiche, M&A, Venture Capital und Unternehmensrecht. Als Anwalt für Investoren, Unternehmer und Start-ups kennt er beiden Seiten:
1. Wie Investoren denken und worauf diese bei Finanzierung oder Kauf von Unternehmen achten.
2. Welche Bedürfnisse Start-ups haben und welche Fehler von Unternehmern regelmäßig gemacht werden.
Als Dozent vermittelt er regelmäßig rechtliches, steuerliches und und finanzielles Know-How, sowie die passende Strategie, damit Unternehmer sicher und fehlerfrei wachsen können, den Gewinn optimieren und eine hohe Bewertung erzielen. Als Rechtsanwalt und strategischer legal Counsel berät Daniel Donhauser mit seiner Kanzlei Unternehmen und Unternehmer bei Wachstum. Ein besonderer Focus liegt hierbei bei der strategischen Beratung von Finanzierungsrunden, Mitarbeiterbeteiligungen und Wachstum. Im Founders Mentoring coacht und berät er alle rechtlichen, steuerlichen, finanziellen und unternehmerischen Fragen rund um Aufbau von Unternehmen.
Mehr über Daniel Donhauser erfahren
Die Kosten des Venture Classrooms und des Founder Mentorings sind als sog. vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und können mir künftigen Einnahmen gegengerechnet werden.
Viele Kosten, die bereits vor der offiziellen Gründung anfallen, lassen sich steuerlich berücksichtigen. Dazu gehören Reisekosten, Beratungskosten, Gründerseminare, Telefonate etc. wenn sie betrieblich veranlasst sind. Diese Ausgaben bedeuten Verluste und es ist möglich, diese Verluste mit zukünftigen oder zurückliegenden Einkünften zu verrechnen. In der Steuererklärung werden diese in die Anlage EÜR eingetragen und sodann das Ergebnis entweder in die Anlage G für gewerbliche Einkünfte oder in die Anlage S für selbstständige oder freiberufliche Einkünfte übertragen.
Sollte der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden, ist die Umsatzsteuer (Vorsteuerbeträge aus den Rechnungen) für die vorweggenommenen Betriebsausgaben vom Finanzamt zurückforderbar.
Für die Gründung der GmbH oder UG ist Kapital in die Gesellschaft zu zahlen, um diese zu gründen (Stammkapital) aus diesem Stammkapital kann der Betrag für die Gründung bezahlt werden. Das gilt ebenso für Beratungskosten zur Gründung wie die Kosten des Venture Classrooms. Wie dies funktioniert, erfährst du im Venture Classroom.
In der Regel benötigen Gründer in den ersten beiden Phasen (Gründung und Pre Seed) rechtliche Beratung in Wert von etwa 5.000 BIS 16.000€ (20-30 Stunden), betreffend, Gründung, Start, Buchhaltung, Rechnungen, Geschäftsführerhaftung, Finanzierung, Bilanz, Mitarbeiter, AGB. All diese Informationen sowie die richtige Anwendung erhältst du im Mentoring und sparst dabei die rechtliche Beratung.
Gründer haben in der Regel 20-30 Stunden Bedarf an Rechtsberatung in den ersten beiden Phasen (Gründung und Pre Seed). Werden diese nicht wahrgenommen und alles allein, ohne Anwalt oder Steuerberater gemacht, produziert das Fehler, die zu einem späteren Zeitpunkt nur noch teuer durch Anwälte und Steuerberater behoben werden können, oder führt zu hohen Steuerzahlungen.
Der Venture Classroom ist jederzeit für alle gängigen Medien verfügbar. Ob unterwegs auf Reisen, zuhause auf der Couch oder zwischen den Meetings zur Vorbereitung auf einzelne Termine. Der Venture Classroom wird darüber hinaus regelmäßig ergänzt und erneuert.
Im Founders Mentoring lernst du worauf es beim Unternehmensaufbau mit Blick auf eine Finanzierung und Exit ankommt. Du richtest sowohl das das Setup als auch einen Datenraum du Verträge entsprechen ein und vermeidest Fehler. In einer due Diligence Prüfung potenzieller Investoren erkennen diese das strukturierte Setup, das aufgeklärte und informierte Management und erkennen, dass nach dem Investment wenig bis gar kein Liquiditätsabfluss zu Fehlerbehebung erfolgt. Damit wird dein Unternehmen höher bewertet und du gibst weniger Anteile ab.
Die Startup Finanzierung erfolgt aus eigenen Mitteln (Eigenkapital) wie Gesellschaftereinlagen und Kapitalerhöhungen bei Finanzierungsrunden oder fremden Mitteln (Fremdkapital) wie typischerweise Darlehn. Eine Ausnahme davon stellen Wandeldarlehn und Gesellschafterdarlehn dar, die zwar Darlehn, als Fremdkapital sind, aber wie Eigenkapital behandelt werden können.
Bei der Gründung kommt es für den Gründungsvorgang auf die Rechtsform des Unternehmens an. Während bei Personalgesellschaften wie GbR, KG, OHG in der Regel die Aufnahme der Geschäfte reicht (von der steuerlichen Anmeldung beim Finanzamt abgesehen, bedarf es bei der UG, GmbH und der AG eines notariellen Vertrages.
Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft wie UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH ist ein notarieller Vertrag notwendig. Die Vertragserstellung erfolgt durch einen Anwalt oder Notar und bildet die Spielregeln untereinander. Dieser Vertrag wird im Beisein der Gründungsgesellschafter vom Notar vorgelesen und dann unterschrieben und beurkundet. Mit dem Scan dieser Urkunde eröffnet man sodann ein Konto auf die UG/GmbH in Gründung. Ist das Konto eröffnet, erfolgt die Einzahlung des Stammkapitals und der Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals beim Notar. Sodann reicht der Notar die Unterlagen beim Handelsregister ein und die Gesellschaft wird eingetragen. Mit Eintragung ist die Gründung abgeschlossen.
Die Gründung einer UG oder GmbH dauert in der Regel 5 bis 10 Tage, wobei es ankommt ab wann man die Tage zählt und wie schnell man agiert. Die Erstellung und Verhandlung eines Gesellschaftsvertrages kann zwischen 1 Tag und 3-4 Tagen dauern. Die Beurkundung beim Notar ist in der Regel in 1 Stunde erledigt. So dann kommt es darauf an, wie lange die Kontoeröffnung dauert. Während eine Onlinebank ein neues Geschäftskonto innerhalb eines Tages eröffnet, brauchen herkömmliche Banken hier in der Regel 3-5 Tage. Ist das Konto eröffnet, erfolgt die Einzahlung des Stammkapitals, was mittels SEPA einen Tag dauert. Mit dem Nachweis, dass das Stammkapitel eingezahlt wurde, reicht der Notar die vollständigen Dokumente zur Eintragung beim Handelsregister ein. Hier kommt es darauf an, wie schnell das Handelsregister arbeitet. Gewöhnlich ist mit 4-7 Tagen zu rechnen.
Ein Wandeldarlehn oder Convertible Loan Agreement ist eine Form der Unternehmensfinanzierung aus fremden Mitteln, die der Gesellschaft wie Eigenkapital zufließen. Die Gesellschaft leiht sich ein Darlehn von dem oder den Darlehnsgebern, die in der Regeln Business Angeln oder frühphasige VC Fonds sind. Ziel des Darlehnsvertrages jedoch ist nicht die Rückzahlung, sondern die Wandlung (Konvertierung) des Darlehnsbetrages in Unternehmensanteile zu vorher festgelegten Bedingungen und Konditionen. Damit vermeidet man eine feste Unternehmensbewertung zum Zeitpunkt des Geldflusses und verschiebt diese Bewertung zeitlich nach hinten.
Die Kosten der Finanzierungsrunde eines Startups variieren zwischen 2.000€ und 20.000€ je nach Aufwand, Volumen und Phase. Typischerweise sind die Kosten von Wandeldarlehn gering und liegen zwischen 2.000€ und 4.000€, da hier nur ein Vertrag erstellt werden muss. Bei Kapitalerhöhungen also Equity Finanzierungsrunden, werden mehrere Verträge wie Shareholders‘ Agreement und Investment Agreements erstellt und hierbei liegen die Kosten in der Regel zwischen 5.000€ bis 20.000€ abhängig vom Umfang der Beteiligung, den beteiligten Anwälten und der Notarkosten.
Die Kosten der Gründung einer UG oder GmbH setzen sich auf 3 Faktoren zusammen. Vertragsentwurf und Beratung liegen zwischen 0€ und 1.000€. Wer eine UG mit Musterprotokoll gründet, bezahlt beim Notar zwischen 105€ (1 Personen-UG) bis 165€ (2-3 Gesellschafter). Mit einer ordentlichen Satzung fallen ca. 850€ für die Beurkundung an. Zusätzlich fallen 150€ für die Eintragung beim Handelsregister an.
Die laufenden Kosten der Holding sind Buchhaltung, Jahresabschluss und IHK Beitrag und betragen zusammen etwa 1.000€ jährlich. Wer in der Holding nur wenige Transaktionen und damit wenige Buchungen hat, hat für die Steuerberatung überschaubaren Aufwand und kann hier meist einen Deal mit dem Berater verhandeln. Die Kosten der Gründung betragen zwischen 300€ und 1.000€.
Die Holding lohnt sich, dann wenn die Kosten der Gründung und die laufenden Kosten, von der Steuerersparnis der Gewinnausschüttung oder dem Verkaufserlös gedeckt sind. Die ist in der Regel bei einer Ausschüttung oder Verkaufserlös der operativen Gesellschaft von rund 15.000€ der bezogen auf 4 Jahre der Fall, bei Gründungskosten von 500€ und 3.000€ laufenden kosten. Wer also innerhalb 4 Jahren rund 15.000€ oder mehr erwirtschaftet, der macht mit seiner Holding einen Gewinn.
Ob man mit einer UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH gründet, kommt auf den Kapitalbedarf des Startup Unternehmens an. Eine GmbH hat ein Stammkapital von 25.000€, eine UG kann ein viel niedrigeres Kapital haben, ist aber verpflichtet 25% der Gewinne in Rücklagen zu bilden. Das ist der Unterschied, außer dem Namen. Benötigt man am Anfang wenig Kapital, um die Idee aufzubauen und macht man in den ersten Jahren keine Gewinne, weil man ohnehin an Finanzierungsrunden durch VC Kapitalgeber denkt, ist die UG eine gute Entscheidung. Ist der Startkapitalbedarf höhen und möchte man sogleich mit Kundengewinnung starten, am Markt stark auftreten und Umsätze und Gewinne generieren, ist die GmbH aus Reputationsgründen und wegen der Kostenersparnis der Umwandlung die bessere Alternative.