Mitarbeiterbeteiligung  - Das musst du wissen!

Mitarbeiterbeteiligung - Das musst du wissen!

April 14, 2022

Inhalt

    Im Startup Umfeld kommt man beim Thema Mitarbeiterbeteiligung nicht an den Begriffen ESOP und VSOP vorbei. Durch warum es sich hierbei handelt, was der Unterschied ist und weswegen auch so stark differenziert wird können nur wenige beurteilen.

    Daher soll dieser Artikel eine erste grobe Abgrenzung darstellen und die einzelnen Formen sodann nach und nach behandelt werden.

    Damit du ab jetzt bei diesen Themen mitreden kannst und für dein Unternehmen die Vor- und Nachteile abwägen kannst, liefern wir dir die wichtigsten Infos rund um den „ESOP“, “VSOP” und der “echten” Unternehmensbeteiligung.

    Hinter den Begriffen stecken verschiedene Formen der Mitarbeiterbeteiligung, die vor allem in der Startup-Welt eine entscheidende Rolle spielen.

    FORMEN DER MITARBEITERBETEILIGUNG

    Zu trennen gilt es grob zwischen drei Formen der Beteiligung. Eine echte Unternehmensbeteiligung (Straight Equity), der virtuellen Beteiligung (VSOP) und der Einräumung von Genussrechten. Der Überbegriff - zumindest der des Autors - für alle diese Beteiligungsformen ist ESOP, was für Employee Stock Ownership Plan steht. In der Praxis gibt es dafür keinen allgemeinen Überbegriff und oft wird ESOP auch um Verhältnis und Abgrenzung zum VSOP gewählt.

    1. Straight Equity Beteiligung

    Von echter Beteiligung spricht man bei einer unmittelbaren Beteiligung eines Mitarbeiters an dem Unternehmen als Gesellschafter, mit allen Rechten und Pflichten, da er diese Anteile bei Gründung erworben hat, oder im Rahmen eines späteren Optionsprogrammes Employee Stock Option Plan (auch ESOP) erhalten hat, um einer möglichen Dry-Income Besteuerung vor zu wirken.

    Bei der Einräumung ist zu beachten, dass der Mitarbeiter dadurch Gesellschafterrechte wie unter anderem Stimm- oder Mitspracherechte erhält, und dass der Platz am Tisch eng wird, da das Cap-Table voll an Gesellschaftern ist.

    2. Virtuelle Beteiligung VSOP

    Überwiegend (in 73% der Fälle – zumindest nach dem Bundesverband Deutsche Startups) wird die Variante des Virtual Stock Ownership/Option Plan VSOP genutzt. 

    Virtuelle Anteile, klingen erstmal kompliziert, die Idee dahinter ist jedoch ganz simple. Der Mitarbeiter erhält einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Gesellschaft bei gewissen Ereignissen, wie etwas Exit, gleich einem Gesellschafter behandelt zu werden. Das bietet den Vorteil, dass der Mitarbeiter keine Stimmrechte bekommt, die Kontrolle also bei den Gründern liegt und für den Mitarbeiter darin, dass er Anteile, die er für seine Arbeit bekommen soll, nicht versteuern muss, wenn das VSOP Programm entsprechend ausgestaltet ist.

    3. Stille Beteiligung

    Eine weitere Variante stellt die sogenannte stille Beteiligung und die Einräumung von Genussrechten dar. Bei dieser hat der Mitarbeiter eine zu leisten und wird dann am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Als “still” wird er deswegen bezeichnet, da er nach außen hin nicht als Investor oder Gesellschafter auftritt. Stimmrechte oder ähnliche erhält er ebenfalls nicht. Die Geschäftsleitung liegt weiterhin bei dir als Gründer. 

    ZUSAMMENFASSUNG

    Der Hintergrund der, teilweise komplex ausgearbeiteter Programme, ist die Beteiligung von Mitarbeitern unmittelbar am Unternehmenserfolg ohne die Nachteile (i) Stimmrechte und Kontrollverlost und vor allem (ii) Steuerzahlungen bei Anteilseinräumung. Diese Programem bestehen aus mehreren komplexen Verträgen und sind nach steuerlichen Vorgaben durch das Gesellschaftsrecht geprägt und unterliegen als ABG dem Arbeitsrecht. Darum ist es wichtig sich im Einzelfall vollumfänglich beraten zu lassen und die Programme individuell abzustimmen. Im Rahmen dessen, was im Ergebnis erreicht werden soll – je nach Mitarbeiter und Stadium des Unternehmens – ergibt sich auch die richtige Beteiligungsform.

    Hier gilt es mehr denn je: Die Sache bestimmt die Art der Darstellung. Wenn du dich dazu beraten lassen möchtest, kannst du hier einen Termin vereinbaren.

    Foto von Daniel Donhauser

    Über den Autor

    Rechtsanwalt Daniel Donhauser berät mit Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Sein besonderer Fokus liegt auf der Optimierung und Gestaltung von VC und M&A Transaktionen. Durch seine Expertise aus der Beratung von Unternehmensverkäufen und Beteiligungen hilft er Gründern dabei, gleich von Anfang alles für eine Finanzierung oder Exit passend aufzubauen und vorzubereiten.

    Weitere Informationen findest du auf der About Seite.

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