Warum du mit einer Holding gründen solltest

Warum du mit einer Holding gründen solltest

April 14, 2022

Inhalt

    Erlaubtes Steuersparmodell Holding! Hier erfährst du alles rund um die Möglichkeit der Gründung mit einer Holding und warum du dich vor Gründung schon über eine Holding informieren solltest.

    Das Gründen mit, oder der Aufbau einer Holdingstruktur, ist für Gründer, Start-ups und Unternehmer sehr empfehlenswert, da eine Vielzahl an Einsatzmöglichkeiten besteht und diese steuerrechtlich und haftungsrechtlich sehr vorteilhaft ist.

    Die Vorteile sind unter anderem:

    - Steuern sparen

    - Vermögen aufbauen

    - Haftungsrisiken mindern

    - Strategien für Exit oder einen Neustart anlegen

    - Professionelle Signale senden

    - und und und

    Entsprechend deines Business Case wirst du mit deiner Gründung entweder den Aufbau einer „Cash Cow“ oder eines „Exit Szenarios“ bezwecken. Eine Holding kann und wird dir bei beiden Varianten einen Vorteil bringen, wenn gewissen Dinge beachtet werden.

    Was ist eine Holding

    Eine Holding ist eine sogenannte Muttergesellschaft, die Gesellschaftsanteile an einer oder mehreren weiteren Gesellschaften hält. Aus haftungs- und steuerrechtlichen Gründen hat sich hierbei eine Kapitalgesellschaft wie die GmbH und die UG als die meist empfehlenswerte Rechtsform für eine Holding etabliert, wobei jedoch je nach Ziel auch eine KG infrage kommen kann.

    Damit ist eine Holding also ein Vehikel, über das du deine Start-up-Anteile hältst (im englischen to hold, halten), statt Gesellschaftsanteile persönlich zu halten.


    WIE DU MIT EINER HOLDING STEUERN SPARST

    Natürlich bringt die Steuerersparnis nur dann etwas, wenn du aus deinen Umsätzen steuerbare Gewinne erzielst. Das dürfte in den ersten Jahren deines Start-ups zwar eher weniger der Fall sein, dennoch solltest du diesen Erfolgt bereits bei der Vorausplanung beachten und eine Holding mitberücksichtigen.

    Denn eine Holding bringt enorme Steuervorteile: So zahlst du auf Veräußerungserlöse und Gewinnausschüttungen etwa 25,5 % weniger Steuern, als wenn du die Startup-Anteile ohne Holding hältst.

    Steuerlast beim Verkauf von GmbH-Anteilen: 

    Im Folgenden werden Verkäufe von GmbH-Anteilen steuerlich beleuchtet, die bei einem GmbH-Gesellschafter zum Privatvermögen gehören, als persönlich und direkt gehalten werden. Je nachdem wie hoch die Beteiligungsquote innerhalb der letzten Jahre war, wird der Verkaufserlös eines GmbH-Anteils wie folgt versteuert.

    Besteuerung des Veräußerungsgewinns Beteiligung mindestens 1 % innerhalb der letzten 5 Jahre Beteiligung unter 1 % innerhalb der letzten 5 Jahre
    Steuergrundlage Besteuerung nach § 17 Abs. 1 EStG Besteuerung nach § 20 Abs. 2 EStG
    Besonderheiten Persönlicher Steuersatz 
    Jedoch Teileinkünfteverfahren
    40 % steuerfrei
    60 % steuerpflichtig
    Abgeltungsteuer mit 25% 

    oder auf Antrag mit persönlichem Steuersatz unter 25%

    Der häufigere Fall beim Gründer Exit wird wohl der Fall sein, dass ein GmbH-Gesellschafter Anteile am Start-up verkauft, an der er innerhalb der letzten 5 Jahre am Stammkapital der GmbH mit mindestens 1 % beteiligt war. Bei Verkäufen von Unternehmensbeteiligungen im Privatvermögen wird der Veräußerungserlös mithin in der Regel mit dem Teileinkünfteverfahren versteuert, was effektiv etwa 27 % Steuerlast sind (bei einem Exit der über 250.000 € ist)

    Werden die Unternehmensanteile am Start-up jedoch über eine Kapitalgesellschaft als Holding gehalten, sind Veräußerungserlöse und Gewinnausschüttungen fast steuerfrei: Sie werden effektiv nur in Höhe von 1,5 % besteuert.

    Privatvermögen Holding
    Besteuerung des Veräußerungsgewinns Besteuerung nach § 17 Abs. 1 EStG § 8b Absatz 1 KStG in Verbindung mit Absatz 5 KStG
    Steuer am Beispiel
    EUR 1M Verkaufspreis
    Steuer: EUR 266.270,-

    Es bleiben: EUR 733.730,-
    Steuer: EUR 15.000,-

    Es bleiben EUR 985.000,-

    Beträgt der Kaufpreis für deinen Anteil am Start-up beispielsweise EUR 1.000.00, bezahlt die Holding darauf nur etwa 15.000 Euro Steuern und es verbleiben nach Steuern 985.000 €. Ohne Holding Vehikel hättest du persönlich rund 266.300 € Steuern zahlen müssen und nur rund 733.700 € nach Steuern übrig. Dabei bleiben mit einer Holding etwa ein Drittel, als 251.300 € vom Exit übrig. Das ist Kapital von über einer Viertelmillion Euro, die du sodann für weiteren Vermögensaufbau investieren kannst.

    Dasselbe gilt in der Regel auch bei Gewinnausschüttungen, also falls du eher ein Cash Cow Modell verfolgt. Hierbei gilt es jedoch Folgendes zu beachten:

    Die Beteiligung über deine Holding muss mindestens 15 % der Gesellschaftsanteile halten. Liegt dein Anteil unter 15 %, entfällt die Befreiung von der Gewerbesteuer. Liegt der Anteil unter 10 %, entfällt auch die Befreiung von der Körperschaftsteuer. Dann hat die Holding auf Gewinnausschüttungen anstelle 1,5 % den vollen Satz von Körperschaft- und Gewerbesteuer von etwa 30 % zu zahlen. 

    Deswegen sollten diese Beteiligungsquoten stets im Blick bleiben; dies gilt jedoch nur bei Dividenden und nicht bei Veräußerungserlösen von GmbH Anteile, oder Aktien aus deinem Aktienportfolio, das in deiner Holding liegt. Damit bleibt letztlich mehr Kapital für Investments in deiner Holding.

    AUSSENWIRKUNG DER HOLDING

    In der Regel wird über Vermögen und Optimierung wenig gesprochen, jedoch sieht man in den Einträgen im Handelsregister, wer direkt und wer über eine Holding hält. In der Praxis zeichnet es sich so ab, dass unerfahrene Gründer in der Regel keine Holding halten und damit sowohl Unerfahrenheit als auch mangelnde Aufklärung und damit mangelndes Verständnis eines VC Cases oder gar wenig Ambitionen präsentieren.

    Die gilt natürlich nicht pauschal, jedoch kann man sagen, dass das Halten über eine Holding noch keinem VC oder Business Angel negativ aufgefallen ist, jedoch gefragt wird, ob man sich die Kosten der Holding deswegen spart, weil man nicht an sein Unternehmen glaubt.

    WAS KOSTET EINE HOLDING

    Bei den Kosten ist zu unterscheiden zwischen den Gründungskosten und den laufenden Kosten. In aller Regel ist eine Holding eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder einer UG. 

    Die Gründungskosten bestehen aus den Kosten:

    - der Beratung / Strukturierung und Vertragserstellung in Höhe von ca. 500,-€ - 1.000,-€

    - der notariellen Beurkundung in Höhe von ca. 300,-€ – 850,-€

    - der Eintragung ins Handelsregister in Höhe von ca. 150,-€

    Die laufenden Kosten der Holding sind:

    - Buchhaltung 

    - Jahresabschluss

    - IHK Beitrag

    Zusammen etwa 1.000,- € jährlich. Wenn du in der Holding nur wenige Transaktionen und damit wenige Buchungen hast, ist auch der Aufwand für die Steuerberatung überschaubar und meist kann man hier einen Deal mit dem Berater verhandeln.

    Interessant kann es auch sein, mit der Holding auch operativ tätig zu werden, um die laufenden Kosten - möglicherweise sogar mit Umsatzsteuerabzug - zu erwirtschaften und dir dabei ein Vermögen für Investments in der Holding aufzubauen

    Das bedeutet grob gesagt. 500 € bis 1.000 € bei Gründung und 3.000,-€ für 3 Jahre, also rund 4.000,-€ in drei Jahren. Wenn du also mit deinem Unternehmen in 4 Jahren rund 15.000,-€ Gewinn erwirtschaftest, haben sich die Kosten der Holding amortisiert.

    WARUM DU DIE HOLDING SCHON BEI STARTUP-GRÜNDUNG BRAUCHST

    Wird das operative Unternehmen, also dein Start-up, nicht aus der Holding gegründet, führt dies in der Praxis zu folgender Situation.

    1. Du bekommst die vollständigen Holding-Vorteile erst nach 7 Jahren;

    2. die Einbringung von deinen Start-up-Anteilen in eine spätere Holding in aller Regel mit Liquiditätsabfluss verbunden.

    Wie oben aufgezeigt, profitierst du von einer Holding dann, wenn dein Unternehmen erfolgreich ist, du also Gewinnausschüttungen oder Veräußerungserlöse erhältst. Sollten diese jedoch ausbleiben, wirst du mit der Holding nur Kosten produzieren.

    Eine Holding verursacht mit Gründung, Verwaltung und Kosten also zunächst erstmal weiteren Aufwand, darum drängt sich die Frage für viele Gründer auf, ob man auch erst später eine Holding aufsetzen kann, wenn es absehbar ist, dass das Start-up Gewinne erwirtschaftet.

    Die Antwort darauf ist nicht Ja und nicht Nein. Wobei mehrt Nein als Ja!

    Gesellschaftsrechtlich gesehen ist es jederzeit möglich eine Holding zu gründen und die Gesellschaftsanteile am Unternehmen in die Holding einzubringen. Steuerrechtlich gesehen jedoch ist diese nicht immer steuerneutral möglich. Dazu kommt eine Sperrfrist von 7 Jahren. Manchmal gibt es jedoch einen Work-around, dieser jedoch ist mit Beraterkosten verbunden. So günstig wie zur Gründung bekommst du deine Holding nie mehr.

    Die persönlichen gehaltenen Gesellschafts-Anteile sind dann steuerfrei auf eine Holding übertragbar, wenn und soweit du über die Mehrheit der Stimmanteile am Unternehmen verfügst. Mehrheit in diesem Fall bedeutet 50 % plus eine Stimme. 

    Ist das nicht der Fall (wie etwa bei zwei Start-up Gründern, die jeweils 50 % halten) gilt Folgendes:

    a) die Anteile sind beim Einbringen in eine Holding zu versteuern. Dieser Weg ist also dann tatsächlich ausgeschlossen, wenn der aktuelle Wert der Anteile schon sehr hoch ist. Ist der Wert der Anteile noch überschaubar, aber zeichnet es sich ab, dass dieser wächst, könnte es tatsächlich ein Weg sein, diese zu versteuern, um sie dann langfristig in der Holding zu halten.

    b) gibt es auch noch andere Wege, über etwas komplexere Konstrukte und Strukturen, die Start-up Anteile steuerfrei in eine spätere Holding zu legen, dies erfordert jedoch eine etwas genauere Betrachtung, Beratung und Strukturierung im Einzelfall, was in der Regel mit Kosten verbunden ist und sich nur dann lohnt, wenn die Anteile sehr viel Wert sind.

    In beiden Fällen a) und b) hinterlegen die eingebrachten Anteile jedoch sodann einer 7-jährigen Sperrfrist. Das bedeutet, dass 7 Jahre lang, abschmelzend um 1/7, die Besteuerung gemischt (nach Holding und privat) erfolgt. Ein Verkauf der Start-up-Anteile 3 Jahre nach der nachträglichen Einbringung in eine Holding, wird also zu 3/7 nach Holding und 4/7 privat erfolgen. Jedoch kann, je nach Verkaufserlös, bereits das eine enorme Steuerersparnis sein.

    Auch das zeigt, dass es ratsam ist, so früh wie möglich eine Holding zu gründen, am besten gleich zusammen mit der Gründung. 

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Warum du mit einer Holding gründen solltest

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    Foto von Daniel Donhauser

    Über den Autor

    Rechtsanwalt Daniel Donhauser berät mit Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht. Sein besonderer Fokus liegt auf der Optimierung und Gestaltung von VC und M&A Transaktionen. Durch seine Expertise aus der Beratung von Unternehmensverkäufen und Beteiligungen hilft er Gründern dabei, gleich von Anfang alles für eine Finanzierung oder Exit passend aufzubauen und vorzubereiten.

    Weitere Informationen findest du auf der About Seite.

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